Eine Brandschutzordnung ist für viele Gebäude erforderlich und inhaltlich auf das spezielle Objekt abgestimmt. Darin sind Regeln und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Gefahrenfall beschrieben. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen mit jeweiligen Informationen für bestimmte Zielgruppen:

  • Teil A gibt als Aushang allen im Gebäude befindlichen Personen eine Kurzanweisung für das Verhalten im Brandfall. Dieser wird an gut sichtbaren und zugänglichen Stellen im Objekt aufgehängt und ist oft Bestandteil der Flucht- und Rettungspläne.
  • Teil B ist an alle Personen gerichtet, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Hier werden spezielle Hinweise zur Brandverhütung, Brandmeldung, Rettung und Brandbekämpfung und zu objektspezifischen Verhaltensregeln gegeben.
  • Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie z.B. Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer und stellt mit seinen Regelungen und Festlegungen einen präventiven Notfallplan für den Brandfall dar.

Unter Berücksichtigung Ihres individuellen betrieblichen Umfelds erstelle ich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen. Auf Wunsch bin ich auch nur beratend tätig.

Entsprechend der DIN 14096:2014-05 müssen Brandschutzordnungen mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person kontrolliert werden. Ich führe diese Prüfung für Sie durch und aktualisiere bei Bedarf Ihre Brandschutzordnung.