Brandschutzhelfer Im Einsatz für die Firma!

Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 hat jeder Arbeitgeber ausreichend Mitarbeiter als Brandschutzhelfer auszubilden. "Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein."

Ein Brandschutzhelfer hat unter anderem die Aufgaben, den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen, erste Brandbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen und eintreffende Feuerwehrkräfte einzuweisen.

Der theoretische Teil der Ausbildung beinhaltet folgende thematische Schwerpunkte:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Der Praxisteil umfasst ein intensives Feuerlöschtraining mit verschiedenen Löschgeräten.

Die Schulung zum Brandschutzhelfer führe ich direkt bei Ihnen im Betrieb durch. Die Ausbildung dauert entsprechend Ihrer betrieblichen Gegebenheiten zwischen 4 und 6 Stunden.

Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.