Brandschutz-
beauftragter
Entlastung für die Unternehmensleitung!

Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist die Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden betrieblichen Brandschutzes.

Er ist vom Unternehmer schriftlich zu bestellen und benötigt für die Ausübung seiner Tätigkeit eine spezielle Ausbildung. Die Unternehmerpflichten und Aufgaben in Bezug auf den betrieblichen Brandschutz können auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.

Sollten Sie für Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigen, aber keinen eigenen ausgebildeten Mitarbeiter hierfür haben, übernehme ich diese Aufgabe als externe Fachkraft gerne für Sie.

Hierzu verfüge ich über die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten nach den anerkannten Richtlinien vfdb 12-09/01 (2009-03) der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. und nach dem Ausbildungsmodell der CFPA Europe.

Zur Vereinbarung eines unverbindlichen Beratungstermins nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.